Corona Maßnahmen 10.08.2022

Corona Maßnahmen ab dem 10. August 2022

Zum Ende der Sommerferien leitern wir Ihnen hier den Brief des Schulministeriums an Eltern und Erziehungsberechtigte über die Corona Maßnahmen ab dem 10. August 2022 weiter.

Die wichtigsten Informationen zur Maskenpflicht und zu den Testungen haben wir Ihnen hier bereits zusammengefasst:

Maskenpflicht:

Es wird zu Schuljahresbeginn keine generelle Maskenpflicht geben. Das Ministerium spricht aber eine dringende Empfehlung sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Schulpersonal zum Tragen einer Maske aus.

Testungen:

Es soll zu Schuljahresbeginn keine regelmäßigen, anlasslosen Testungen geben. Die Schulen sollen jedoch mit Testkits ausgestattet werden, um im Anlassfall einen Test durchführen zu können.

Außerdem sollen die Schülerinnen und Schüler Testkits mit nach Hause nehmen, um im Falle von Symptomen selbst einen Test durchführen zu können. Hierfür sollen alle öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschulen zwischen dem 1. und 8. August mit einer Grundausstattung an Tests beliefert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn wir hierzu nähere Informationen haben.

Den Brief des Schulministeriums an Eltern und Erziehungsberechtigte zum neuen Schuljahr können Sie hier direkt herunterladen.

Ähnliche Beiträge

Nach oben