Ein Wort zu den Kosten

Die Forscherhaus Gesamtschule ist als staatlich anerkannte Ersatzschule eine Schule in freier Trägerschaft. Sie erhält vom Land NRW daher Zuschüsse zu den Schulbetriebskosten in Höhe von 87% der Kosten, die an öffentlichen Schulen anfallen. Die laufenden Kosten des Schulbetriebs werden dadurch jedoch nicht vollständig gedeckt.

Die darüber hinaus anfallenden Kosten werden gemeinsam von Sponsoren, dem Förderverein und den Eltern aufgebracht.

Auf diese Weise sind wir in der Lage, unser besonderes pädagogisches Angebot mit einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft anbieten zu können.

Der monatliche Elternrichtsatz beträgt derzeit 233 Euro, für Geschwisterkinder 165 Euro.

Der Elternrichtsatz für unsere Oberstufe beträgt ab dem 01. August 2024 monatlich 100 Euro und ist – vorbehaltlich einer Anpassung aufgrund steigender Schulbetriebskosten – zunächst auf 3 Jahre bis zum 31. Juli 2027 befristet.

Für Familien, für die ein Schulbesuch aus finanzieller Sicht schwierig ist, besteht die Möglichkeit ein Teilstipendium zu beantragen.

Die Stipendien umfassen einen Beitrag zum empfohlenen Elternrichtsatz (aktuell 233 €) in Höhe von 100 € pro Kind und Monat über einen Zeitraum von 6 Jahren. Der Restbetrag ist von den Eltern aufzubringen.

Bei Fragen zur Stipendienvergabe wenden Sie sich bitte telefonisch unter 05221. 33494 an die Forscherhaus Bildungsgesellschaft.